Wichtig zu wissen

📑 Von der Anmeldung bis zur Teilnahme

Allgemeine Regelungen

1. Seminarteilnahme und -anmeldung

Grundsätzlich steht die Seminarteilnahme an Online-, Präsenz- und Hybridveranstaltungen den Mitarbeitenden aller Beteiligungsunternehmen der DAA-Stiftung Bildung und Beruf offen, sofern die jeweiligen fachlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.

  • Die Teilnahme ist für Mitarbeitende kostenfrei.
  • Die Seminaranmeldung erfolgt über die Regional- und Standortleitungen der jeweiligen Beteiligungsunternehmen der DAA-Stiftung. Dabei sind die Regelungen des betreffenden Beteiligungsunternehmens zu beachten. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sind ebenso zu berücksichtigen.
  • Eine direkte Anmeldung bei der DAA-Stiftung seitens der interessierten Mitarbeitenden ist nicht möglich. Die Beteiligungsunternehmen leiten die Anmeldungen unmittelbar nach Genehmigung an die DAA-Stiftung – Interne Weiterbildung im Stiftungsverbund (IWIS) weiter, die diese bestätigt oder über einen Platz auf der Warteliste informiert. Dies erfolgt per E-Mail direkt von IWIS an den/die Interessent*in. 
  • Die Anmeldungen sollten so früh wie möglich erfolgen, da bei einer Überschreitung der Seminarkapazität grundsätzlich die Reihenfolge des Eingangs bei der DAA-Stiftung maßgeblich ist.
  • Der Anmeldeschluss bei Präsenz-Seminaren richtet sich nach den Stornierungsfristen der einzelnen Hotels sowie den individuellen Vertragsvereinbarungen.
  • Die DAA-Stiftung behält sich vor, einzelne Seminare im Falle zu geringer Anmeldezahlen oder bei kurzfristiger Erkrankung der Seminarleitung abzusagen. Angemeldete Teilnehmende werden darüber unverzüglich per E-Mail informiert und bei Folge- und Ersatzterminen bevorzugt berücksichtigt. 
2. Anmeldebestätigung
  • Die angemeldete Person erhält nach erfolgreich abgeschlossenem Anmeldeprozess eine Bestätigung per E-Mail mit allen wichtigen Informationen. Erst dann ist die Anmeldung erfolgt. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist der festgelegte Termin verbindlich. 
  • Falls die Teilnahme abgesagt werden muss, ist das IWIS-Team umgehend schriftlich per E-Mail zu informieren (siehe auch Punkt 7.2).
3. Kapazitätsüberschreitung

Im Falle einer höheren Anzahl von Anmeldungen als verfügbaren Seminarplätzen gilt folgendes Kriterium: 

  • Die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung bei der DAA-Stiftung.
  • Eine Warteliste wird geführt, wobei festangestellte Mitarbeitende Vorrang haben. Individuelle Wartelistenmitteilungen erfolgen per Mail. 
4. Einladung

1. Präsenz-Seminar
Spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn erfolgt seitens des IWIS-Teams die persönliche Einladung mit Informationen per E-Mail zu: 

      • Seminarzeiten
      • Veranstaltungszeit
      • Übernachtung
      • Seminarleitung

2. Online-Seminar
Ca. eine Woche vor Beginn versendet das IWIS-Team eine E-Mail mit allen (technischen) Informationen. 

      • Spätestens drei Tage vor Seminarbeginn erfolgt die Versendung des Teamslinks durch die Seminarleitung.
      • Für weitere technische Hinweise zu Online-Seminaren klicke hier.
5. Reisekostenabrechnung
  • Es gelten die Regelungen der aktuell gültigen Reisekostenordnung der DAA-Stiftung und ihrer Beteiligungsunternehmen.
  • Die entstehenden Fahrtkosten und ggf. Tagegelder sowie Parkkosten sind über das jeweilige Beteiligungsunternehmen abzurechnen. 
6. Unterkunft und Verpflegung bei Präsenz-Seminaren
  • Wenn bei der Seminaranmeldung angegeben, wird für den gewünschten Zeitraum ein Einzelzimmer inkl. Frühstück reserviert. 
  • Falls aufgrund der Entfernung zum Seminarort eine Anreise am Vortag erforderlich ist, ist dies bei der Anmeldung anzugeben. Die Übernachtungskosten trägt in diesen Fällen auch die DAA-Stiftung, nicht jedoch eventuelle Verpflegungsmehrkosten. 
  • Während der Veranstaltung ist in der Regel Vollverpflegung gebucht und zu den Hauptmahlzeiten wird Mineralwasser bereitgestellt. Die DAA-Stiftung trägt die Kosten dafür unmittelbar. Eine Ausnahme stellt das Abendessen in Hamburg dar: hier sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Eine mögliche Kostenübernahme über die Reisekostenabrechnung ist mit dem eigenen Unternehmen zu klären.
  • Aufwendungen für alle anderen Getränke/ Speisen sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. 
  • Da es sich um Pauschalarrangements zu besonders günstigen Konditionen handelt, können alle Buchungen nur vom IWIS-Team vorgenommen werden. 
7. Seminardurchführung
  1. Beginn/ Ende
    Die genauen Anfangs- und Endzeiten der Seminare sind den jeweiligen Seminarbeschreibungen zu entnehmen.
  2. Abmeldung
    Im Falle einer Verhinderung ist die Seminaranmeldung unverzüglich bis sechs Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim IWIS-Team abzumelden. Jede einzelne Teilnahme ist mit organisatorischen und finanziellem Aufwand verbunden und belegt einen Platz, für den ggf. ein/e Kolleg*in auf der Warteliste steht. Daher sollten Abmeldungen nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenn es nicht anders möglich ist.
    • Bei kurzfristiger bzw. verspäteter Abmeldung werden etwaige Stornokosten des Hotels demjenigen Beteiligungsunternehmen weiterbelastet, bei dem die angemeldete Person beschäftigt ist. 
8. Qualitätssicherung

1. Erwartungsabfrage

      • Drei Wochen vor Seminarbeginn erhalten alle Teilnehmenden eine Abfrage zu ihren Erwartungen per E-Mail. 
      • Die Rückmeldungen werden anonym behandelt und den Seminarleitungen im Voraus zur Verfügung gestellt. 
      • Die gesammelten Ergebnisse werden genutzt, um die Seminare noch gezielter an die Bedarfe der Mitarbeitenden anzupassen. 

2. Evaluation

Zur Evaluation der Seminare werden wenige Tage nach Seminarende anonyme Befragungen der Teilnehmenden durchgeführt. Diese Befragungen werden sorgfältig ausgewertet und helfen bei der Qualitätssicherung des Seminarangebots. Dazu werden Evaluationslinks per E-Mail direkt an die Teilnehmenden, die den Kurs erfolgreich abgeschlossen haben, versandt.

3. Transferabfrage

      • Sechs Wochen nach Seminarende erhalten alle Teilnehmenden per E-Mail eine Abfrage, wie der Transfer des Gelernten in die Praxis gelungen ist.
      • Die Rückmeldungen werden anonym behandelt und genutzt, um den Lern- und Transfererfolg zu unterstützen.
9. Teilnahmebescheinigung

Die Mitarbeitenden erhalten einige Tage nach vollständig erfolgter Seminarteilnahme eine Teilnahmebescheinigung als PDF-Datei.

  1. In der Teilnahmebescheinigung sind die Seminarinhalte klar aufgegliedert und mit Datum und Unterschrift versehen.
  2. Eine Teilnahmebescheinigung wird nur bei vollständiger Seminarteilnahme ausgehändigt.
  3. Dies gilt auch bei vorangemeldeten Verspätungen o.ä. bei der Seminarleitung. 
10. Datenschutz
  1. Mit der Seminaranmeldung erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis, dass die personenbezogenen Daten EDV-gestützt verarbeitet und genutzt werden. 
  2. Die DAA-Stiftung stellt sicher, dass die Verarbeitung und Nutzung ausschließlich Zwecken der Seminarorganisation und -durchführung dient und den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes entspricht.